5 Drachmai halbiert = 2,5 Drachmai / 1905 bis 1918
Alle sich zu dieser Zeit im Umauf
befindenden Banknoten wurden nach dem Gesetz vom 25.3.1922 halbiert.
Die rechte Haelfte blieb bis 1927 als halber Wert im Umlauf, die linke
Haelfte galt als Zwangsanleihe.